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   BFH, 03.11.2010 - VII R 38/09   

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https://dejure.org/2010,7268
BFH, 03.11.2010 - VII R 38/09 (https://dejure.org/2010,7268)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2010 - VII R 38/09 (https://dejure.org/2010,7268)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2010 - VII R 38/09 (https://dejure.org/2010,7268)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • openjur.de

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 202, ZKDV Art 232 Abs 1, ZKDV Art 233 Abs 1, ZKDV Art 234, ZKDV Art 558 Abs 1, ZKDV Art 576 Abs 2, EWGV 2454/93 Art 232 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 233 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 2... 34, EWGV 2454/93 Art 558 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 576 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 202
    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 202 ZK, Art 232 Abs 1 ZKDV, Art 233 Abs 1 ZKDV, Art 234 ZKDV, Art 558 Abs 1 ZKDV
    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    ZK Art. 202
    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel

  • rewis.io

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel - Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Flugzeug

  • datenbank.nwb.de

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Flugzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 424
  • DB 2010, 2712
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 44/02

    Vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine - unzulässiger Binnentransport

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - VII R 38/09
    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 2005 VII R 44/02 (BFHE 210, 78, ZfZ 2005, 340) sowie einer Berufungsentscheidung des österreichischen Unabhängigen Finanzsenats (UFS) vom 24. Februar 2006 Zl. ZRV/0131-Z2L/05 (ZfZ 2006, 372) komme es für die formlose Überführung eines Beförderungsmittels in die vorübergehende Verwendung allein darauf an, ob die in Art. 558 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZKDVO) hierfür genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Grenzübertritts objektiv vorlägen, nicht aber auf innere Tatsachen bzw. eine eventuelle Absicht des Verwenders, sich an die aus diesem Zollverfahren folgenden Beschränkungen nicht zu halten.

    Das Urteil in BFHE 210, 78, ZfZ 2005, 340, auf das sich die Klägerin beruft, steht dem nicht entgegen.

    Zu den objektiven Tatsachen, an die nach dem Senatsurteil in BFHE 210, 78, ZfZ 2005, 340 der gesetzliche Tatbestand des Art. 718 Abs. 3 ZKDVO a.F. (entspricht Art. 558 Abs. 1 ZKDVO) anknüpft, nämlich die Voraussetzungen, die in der betreffenden Ware bzw. bei ihrer Verwendung tatsächlich erfüllt sein müssen, gehört nicht lediglich die Tatsache, dass die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft mit einem Beförderungsmittel überschritten wird, sondern auch die erkennbare Absicht, dieses Beförderungsmittel im Zollgebiet der Gemeinschaft im (u.a.) Luftverkehr einzusetzen (so der Wortlaut des Art. 558 Abs. 1 ZKDVO) und nicht als Handelsware zu verwenden.

  • BFH, 19.01.1994 - II R 32/90

    Abgabenordnung; Überprüfung der Sache anläßlich der Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - VII R 38/09
    Die seitens der Revision behauptete Divergenz zum BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 32/90 (BFH/NV 1994, 758) besteht daher nicht.
  • BFH, 27.10.2022 - VII R 1/20

    Keine vorübergehende Verwendung beim Verbringen eines Fahrzeugs zur Erfüllung

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, welche Verwendungsabsicht nach den objektiv erkennbaren Umständen bestand (Senatsbeschluss vom 03.11.2010 - VII R 38/09, BFHE 231, 424, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 327; vgl. auch Senatsurteil vom 14.06.2005 - VII R 44/02, BFHE 210, 78, ZfZ 2005, 340).

    Maßgeblich ist jedoch der eigentliche Zweck der Verwendung (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFHE 231, 424, ZfZ 2010, 327).

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 11 K 2256/17

    Vorschriftswidriges Verbringen eines drittländischen Kraftfahrzeugs in das

    Dass damit zwangsläufig eine - wenn auch nur kurze - Fahrt auf dem Gebiet der Union zum Übergabeort verbunden war, ändert nichts an dieser Beurteilung, weil diese Fahrt von weniger als zwei Kilometern nicht den eigentlichen Verwendungszweck des Fahrzeugs darstellt, sondern lediglich dessen Beförderung zum Übergabeort diente (vgl. BFH, Beschluss vom 3. November 2010 - VII R 38/09, BFH/NV 2011, 175, Rn. 10; österreichisches BFG, Erkenntnis vom 29. Juli 2015, GZ. RV/5200213/2013 unter Hinweis auf Art. 512 Abs. 2 ZK-DVO, abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 11 K 2049/17

    Vorschriftswidriges Verbringen eines drittländischen Kraftfahrzeugs in das

    Dass damit zwangsläufig eine - wenn auch nur kurze - Fahrt auf dem Gebiet der Union zum Übergabeort verbunden war, ändert nichts an dieser Beurteilung, weil diese Fahrt von weniger als zwei Kilometern nicht den eigentlichen Verwendungszweck des Fahrzeugs darstellt, sondern lediglich dessen Beförderung zum Übergabeort diente (vgl. BFH, Beschluss vom 3. November 2010 - VII R 38/09, BFH/NV 2011, 175, Rn. 10; österreichisches BFG, Erkenntnis vom 29. Juli 2015, GZ. RV/5200213/2013 unter Hinweis auf Art. 512 Abs. 2 ZK-DVO, abrufbar unter https://findok.bmf.gv.at).
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